| Moderne EDV ist eine feine Sache, wenn sie hilft,
Routinevorgänge zu automatisieren, Geld, Zeit & Nerven zu sparen. Ob Sie nur die wichtigsten oder nahezu alle Vorgänge im Unternehmen
EDV-gestützt bearbeiten: Nach und nach entsteht so eine Unmenge an Daten, die teilweise nur noch in digitaler Form vorliegen.
Mit dieser Hilfe stellen Sie in 1 Minute fest, ob Sie in Sachen Datensicherung auf der sicheren Seite sind! Denn Datensicherung rechnet sich!
Egal, ob aus Vorsicht oder Einsicht: Der Gesetzgeber zwingt Sie zur Datensicherung!
Das sagen einschlägige Urteile (Bsp: "ARAG-Garmenbeck"-Entscheidung
des BGH vom 21.04.1997, Urteil "überwiegende Mitschuld" OLG Hamm, AZ 13 U 133/03) und die Rechtsprechung (Bsp: §§ 93 Abs. 2 Satz 1, 116 Abs. 1 AktG und 43
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Abs. 2 GmbhG, für die OHG und die KG gelten die gleichen Grundsätze, wenn
- wie häufig der Fall - die Beschränkung der Haftung auf die eigenübliche Sorgfalt gemäß § 708 BGB ausgeschlossen ist; ergänzt durch das Gesetz
zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.04.1998; GoDV; GoBS). Schadenersatzforderungen aus versäumter
Datensicherung stellen regelmäßig einen Haftungstatbestand dar, der Grundlage für die Vollstreckung bis ins Privatvermögen des Unternehmers ist
. Weder delegieren an Mitarbeiter, noch der Abschluß einer sogenannten D & O Versicherung helfen wirksam!
Daher: Nehmen Sie sich
also 1 Minute Zeit und testen Sie selbst:
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