Liebe Kunden, Partner und Freunde der ComFactory,

Frühjahr 2017 
ComFactory-Nutzletter Frühjahr 2017
"Einladung SelectLine©-Roadshow", "ACHTUNG GOBD: Revisionssichere Archivierung/Zugriff und Sicherung Ihrer Buchhaltungsdaten! (Von vielen Unternehmen vernachlässigt, ab 1.2.2017 zwingend notwendig!)", "Wichtige Ergänzung für Ihr Impressum"

so: Nach einem Jahr Pause kommt nun mal wieder ein informativer Nutzletter von ComFactory! Der Grund für die "Kunstpause" liegt darin begründet, dass wir Sie wirklich nur mit wichtigen Themen behelligen wollen. Die Art Newsletter, die irgendwann zu einem dieser "Werbeblättchen" verkommen, und dann keiner mehr liest, die wollen wir Ihnen nicht zumuten!

Aber wie immer kommt der Hinweis zuvor: Sollten Sie Fragen zur aktuellen Ausgabe oder Themenvorschläge für die nächste Ausgabe haben: Rufen Sie mich gern an oder senden mir eine eMail mit Ihrem ganz persönlichen Wunschthema zu!

Auf gute, weitere Zusammenarbeit und - wie immer - viel Freude beim Lesen, Gesundheit, beruflichen und geschäftlichen Erfolg und bei all Diesem immer genug Zeit für Familie & Freunde, Freizeit & Entspannung,

Ihr

Marcus Schnettker




Einladung SelectLine©-Roadshow

Die SelectLine©-Roadshow 2017 macht am 22. März 2017 Station in der Düsseldorfer ESPIT-Arena! Von Magdeburg über Hamburg, Düsseldorf und Stuttgart bis hin in die bayrische Landeshauptstadt München – die SelectLine© geht auch 2017 wieder auf große Roadshow und Sie sind herzlich dazu eingeladen. Ausgewählte Experten beraten Sie rund um Ihre Softwarefragen zu Warenwirtschaft, Rechnungswesen, Lohn & Gehalt. Informieren Sie sich über aktuelle Trends, Neuigkeiten und Möglichkeiten rund um die SelectLine© und optimieren Sie so Ihre individuellen Geschäftsabläufe!

Melden Sie sich jetzt kostenfrei an!

Von 10 bis 16 Uhr erwartet Sie ein spannendes Programm (für Sie kostenfrei):

• Optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe durch perfekt angepasste kaufmännische Software

• Experten rund um SelectLine© erwarten Sie

• Informieren Sie sich über das ideale Warenwirtschaftssystem (u. a. mit Kassenanbindung und CRM)

• Erfahren Sie mehr zur neuen Cloud-Lösung

• Freuen Sie sich auf spannende Gespräche

• Kulinarische Leckerbissen und ein attraktives Ambiente

 

Außerdem präsentieren erfahrene SelectLine©-Partner interessante Zusatzlösungen:

• Sälker IT-Solutions GmbH & Co. KG: SCORE, die Lager-App und eine Verwaltungslösung für Mietartikel

• Sartissohn GmbH präsentiert die Zusatzlösungen Sartissohn Timer, Waage und eine docuvita Schnittstelle

• cobra – computer`s brainware präsentiert cobra CRM

• DAKO-IT präsentiert die Zusatzlösung 3X Webshop

• nexti GmbH präsentiert ein Basis Vertriebstool (CRM)

• WORTMANN AG präsentiert TERRA Cloud

• B & M TRICON GmbH präsentiert DATAKEY © - die innovative Lagerverwaltungssoftware mit mobiler Datenerfassung (Zusatzlösung)

• Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG. präsentieren eine Zusatzlösung in Sachen Lohn & Gehalt

 

Ihr Veranstaltungsort: ESPRIT-Arena, Theodorstrasse 281; DE 40472 Düsseldorf

Bitte achten Sie auf eine rechtzeitige Anreise mit Pufferzeit - Egal, aus welcher Himmelsrichtung Sie anfahren: Rund um die Arena gibt es etliche Baustellen!

Jetzt gleich ausfüllen (... ein Firmenstempel tut es auch + Anzahl der Personen) - hier gehts zum Anmeldeformular (PDF)!

 


 

ACHTUNG GOBD: Revisionssichere Archivierung/Zugriff und Sicherung Ihrer Buchhaltungsdaten! (Von vielen Unternehmen vernachlässigt, ab 1.2.2017 zwingend notwendig!)

Für Sie halten wir uns nicht nur in Sachen Software und Hardware auf dem Laufenden, auch was die angrenzenden Themenbereiche angeht ist es unser Anspruch, auf der Höhe das aktuellen Wissens zu sein.

Dabei haben wir unlängst auf einer Steuer-Schulung bemerkt, wie viele Unternehmen latent von der Gefahr bedroht sind, dass es bei einer Steuerprüfung durch das Finanzamt ein böses Erwachen geben kann: In kaum einem Unternehmen existiert eine wirklich revisionssichere Speicherung und Sicherung ihrer Buchführungsdaten!

Welche Strategie im Einzelfall wirklich die beste ist, lässt sich am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch klären!

Nur ein Beispiel: Diejenigen Kunden, die AMTANGEE© nutzen, profitieren ab dem Release 1519 bereits von einer umfangreichen Vorbereitung auf diese GOBD-Regeln. Und bei vielen lohnt sogar das Update auf die Version 5.6 (ab 27. März erhältlich): Hier sind gleich mehrere wertvolle Features integriert:

• AMTANGEE© ist im vierten Quartal 2016 eine strategische Partnerschaft mit dem DMS-Hersteller Docuvita© eingegangen. Diese Partnerschaft wird dazu führen, dass die Positionierung als echter Enterprise Information Hub in vollem Maße gerecht wird. Bereits heute ist CRM von AMTANGEE© in vielen Firmen die zentrale Anlaufstelle, wenn es um Kommunikation und Information geht. Im Bereich der Dokumente hatte AMTAMGEE© bislang eine eher "bereitstellende" Funktion: Dokumente können in AMTANGEE© abgelegt und bei Bedarf geöffnet werden. Die Themen Dokumentenworkflow (z.B. Rechnungseingang und -freigabe), revisionssichere Ablage, OCR und Volltextindizierung wurden bisher nicht angeboten. Das wird sich mit der Version 5. 6 ändern! Mit Docuvita© gelingt eine tiefe DMS-Integration, gerade im Bereich der rechtssicheren E-Mail-Archivierung.

• Seit dem 1. Januar 2017 ist E-Mail-Archivierung Pflicht. Der Weg einer in AMTANGEE© integrierte Archivierung wäre falsch, das würde die Datenbank unnötig aufblähen, es ist zudem nicht sinnvoll, einem Prüfer vollumfänglichen Zugang zu einem CRM-System zu gewähren. Das CRM-System soll schließlich geschützter Vertrauens- und Schaffensort des Unternehmens bleiben! Daher hat AMTANGEE© sich für eine Realisierung rechtskonformer E-Mail-Archivierung auf der Grundlage von Docuvita entschieden. Ab AMTANGEE 5.5 Build 1519 kann die Archivierung bei Ihnen aktiviert werden. Die Archivierung mittels Docuvita© geschieht zweischichtig: AMTANGEE© empfängt eine E-Mail über den AMTANGEE Messaging Service (hier ändert sich nichts); der Messaging Service speichert die eingehende E-Mail bei aktivierter Archivfunktion nicht nur im AMTANGEE©, sondern auch in einer Zusatztabelle. Dabei wird den gesetzlichen Anforderungen Rechnung getragen. Docuvita wiederum "holt" sich ein- und abgehende E-Mails aus der AMTANGEE© Archivtabelle ab und archiviert diese im DMS dauerhaft und rechtskonform! AMTANGEE© hat sich bewusst für eine solche Lösung entschieden, weil sie mehrere Vorteile bietet. Sie können diese Lösung sofort aktivieren, auch wenn Sie die eigentliche Archivfunktion mit Docuvita© aus Zeitgründen erst später einführen wollen. Da AMTANGEE© die ein- und ausgehenden E-Mails mit einem Zeitstempel versieht, können diese E-Mails auch später noch ins DMS überführt werden. Die Umsetzung kann also auch später verlustfrei (und in aller Ruhe) durchgeführt werden.

• Das zweite große Thema der kommenden Version 5.6 ist E-Mail Verschlüsselung. Dieses Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung. Kunden von AMTANGEE© werden immer öfter mit diesem Thema konfrontiert, wenn sie Geschäfte mit größeren Firmen tätigen, die mittlerweile eine Verschlüsselung als Bedingung für eine Kooperation zwingend vorschreiben. Und: Das Thema Verschlüsselung ist beileibe nicht trivial! In den ersten Versionen hab es noch wir die Möglichkeit, E-Mails am Client zu verschlüsseln. Das ist mit Sicht auf die Gesamtfunktion von AMTANGEE© aber nicht sinnvoll. Verschlüsselt ein Client, kann niemand sonst die E-Mail lesen. AMTANGEE© definiert daher E-Mail-Verschlüsselung als Verschlüsselung auf dem Transportweg. Bereits heute gibt es schon sogenannte Gateway-Lösungen. Diese Lösungen funktionieren so, dass die E-Mail unverschlüsselt an den E-Mail-Server übergeben wird. Dieser gibt die E-Mail an das Gateway, das Gateway prüft anschließend anhand eines Regelwerks, ob die E-Mail verschlüsselt werden soll oder nicht. Trifft eine Regel zu, wird die E-Mail verschlüsselt versendet. Gleiches gilt für den Empfang. Das Gateway entschlüsselt eine E-Mail und gibt sie dann unverschlüsselt an den E-Mail-Server weiter. Nachteil dieser Gateway-Lösungen ist, dass professionelle Hersteller hohe Preise für solche Lösungen verlangen. Neben dem Preis ist auch die Tatsache, dass es hohe technische Anforderungen (SMTP-Server für In/Outbound) gibt, entscheidend. Die wenigsten Kunden von AMTANGEE© unterhalten aber eigene SMTP-Serverstrukturen oder sind bereit, SMTP-Gateways einzuführen und zu warten. AMTANGEE© hat sich daher für einen Weg entschieden, der als besonders geeignet erscheint, gerade für kleine und mittlere Unternehmen: AMTAMGEE© bewahrt die "Einfachheit" einer Client-Lösung und verbindet sie mit den Vorteilen der Gateway-Lösung: Der eigentliche Verschlüsselungsvorgang wird künftig am E-Mail-Gateway vorgenommen. Der Client kann entscheiden, ob eine E-Mail verschlüsselt werden soll oder nicht. Bei dieser Art der Verschlüsselung hat man sich für das S/MIME-Verfahren entschieden, weil es mittlerweile der Quasistandard vieler Unternehmen ist.

• und vieles andere mehr!

Daher meine intensive Empfehlung: Sprechen Sie mich bitte umgehend auf diese, wirklich wichtige Thematik an! Vereinbaren wir einen individuellen Beratungstermin!

 


 

Wichtige Ergänzung für Ihr Impressum

Und wieder "wiehert der Amtsschimmel": Okay, manche Regelungen hinsichtlich eines abmahnsicheren Impressums machen wirklich Sinn, bei anderen dagegen macht es manchmal den Eindruck, als seien sie eigens dafür geschaffen, den "Abmahnjägern" neues Futter zu bieten.

Von vielen unbemerkt entschieden: Seit dem 1.2.2017 besteht für sämtliche Unternehmer ob groß: oder klein die Pflicht, im Falle der Nichtbeilegung einer Streitigkeit mit einem Kunden/Verbraucher, diesen auf eine zuständige Streitbeilegungsstelle hinzuweisen. Die Verpflichtung folgt aus § 37 des Gesetzes über die Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG). Zusammen mit der Information über die Streitbeilegungsstelle hat jeder Unternehmer auch anzugeben:

• Anschrift und Webseite der zuständigen Streitbeilegungsstelle,

• sowie darüber zu informieren, ob er als Unternehmer selbst zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle bereit oder möglicherweise sogar verpflichtet ist.

• Der Hinweis hat in Textform zu erfolgen (§ 37 Abs. 2 VSBG).

Sobald klar ist, dass eine Streitigkeit zwischen Kunden und Unternehmer nicht anders, friedlich beigelegt werden kann entsteht die Verpflichtung zum Hinweis im o. g. Sinne.

Unsere Einstellung, unser Tipp: Wir gehen mit unseren Kunden so um, dass wir derlei Instanz nicht benötigen. Prüfen Sie also vielleicht, wie sich diese Verordnung in Ihrem Unternehmen, auf Ihr Geschäft auswirkt, und nehmene sie eine entsprechende Änderung/Ergänzung Ihres Impressums vor - schieben Sie den "Abmahnjägern" einen Riegel vor!




Wir freuen uns mit Ihnen auf eine spannende IT-Zukunft in 2017 - Gestalten wir sie gemeinsam!




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